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AGB

LOMABRI
Sitz der Gesellschaft: 440 Rue Magellan, 42190 Saint-Nizier-sous-Charlieu
SIREN: 380 418 822 — SIRET (Stammsitz): 380 418 822 00017
Rechtsform: Einpersonengesellschaft (SAS)
Stammkapital: 338.160,00 €
Handelsregister Roanne: 380 418 822
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): FR68380418822
Präsident: Herr Stephan Haller

Für alle Fragen im Zusammenhang mit Zahlungen:

 

📧 E-Mail: kontakt@lomabri.com
📞 Telefon Frankreich: +33 7 56 88 63 89
📞 Telefon Deutschland: +49 176 85 58 62 08
📍 Adresse Frankreich: 440 Rue Magellan, 42190 Saint-Nizier-sous-Charlieu
📍 Adresse Deutschland: Im Rödling 11, 64331 Weiterstadt

 

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) regeln ausschließlich die Verkäufe, die zwischen LOMABRI (der „Verkäufer“) und seinen Kunden (gewerbliche Kunden oder Privatkunden) für die von LOMABRI angebotenen Produkte und Dienstleistungen (Anhänger, Container, Paletten, damit verbundene Leistungen) abgeschlossen werden. Jede Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB voraus.

 

Artikel 1 — Bestellung, Angebot und Vertragsabschluss

 

1.1. Jede Bestellung muss schriftlich bestätigt werden (unterzeichnetes Angebot, Bestellschein oder Bestätigung per E-Mail). Das unterzeichnete Angebot stellt eine unwiderrufliche Annahme des Kunden dar und gilt als vertraglicher Nachweis für die Merkmale (Produktreferenz, Menge, Preis, Lieferzeit, besondere Bedingungen).

 

1.2. Der Verkäufer sendet eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Die Bestellung ist endgültig angenommen und der Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem LOMABRI die schriftliche Bestätigung versendet.

 

1.3. Jede nachträgliche Änderung erfordert die schriftliche Zustimmung beider Parteien. Bei Stornierung durch den Kunden ohne Zustimmung werden die entstandenen Kosten sowie eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Nettobestellwertes berechnet (sofern keine abweichende Vereinbarung besteht).

 

Artikel 2 — Preise

2.1. Die Preise sind in Euro ohne Steuern (zzgl. MwSt.) angegeben, sofern nicht anders angegeben. Die Umsatzsteuer wird zum am Tag der Rechnungsstellung geltenden Satz berechnet.

 

2.2. Die Lieferung ist kostenlos für Lieferungen nach Frankreich, Deutschland, Spanien und Portugal (ausgenommen abgelegene Gebiete, Inseln, schwer zugängliche Lieferorte oder besondere Lieferbedingungen, die zusätzliche Ausrüstung erfordern). Bei besonderen Zugangsbedingungen (Kran, Spezialtransport, eingeschränkte Lieferzeiten) fallen zusätzliche Gebühren an.

 

2.3. LOMABRI behält sich das Recht vor, Preise anzupassen, wenn sich Material-, Transport- oder Steuerkosten wesentlich ändern.

 

Artikel 3 — Zahlung

 

3.1. Akzeptierte Zahlungsmethode: ausschließlich Banküberweisung. Die Bankverbindung wird auf Angebot und Rechnung angegeben. Keine andere Zahlungsart (Scheck, Karte, Barzahlung) wird ohne vorherige schriftliche Vereinbarung akzeptiert.

 

3.2. Sofern keine schriftlichen Sonderbedingungen vereinbart wurden, ist die Zahlung vollständig bei Bestellung fällig – vor Versand oder Bereitstellung der Ware.

 

3.3. Für Kunden mit von LOMABRI genehmigtem Kredit gelten schriftlich festgelegte Bedingungen (Anzahlung, Zahlungsfristen, Nettozahlungstermine).

 

3.4. Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen ohne Mahnung in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes + 10 Prozentpunkte sowie eine pauschale Mahngebühr von 40 € (gemäß Art. L.441-10 Code de commerce). LOMABRI kann Lieferungen aussetzen oder stornieren und Schadensersatz verlangen.

 

Artikel 4 — Eigentumsvorbehalt

 

4.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Beträge (Preis, Nebenkosten, Gebühren) ausschließliches Eigentum von LOMABRI.

 

4.2. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Produkte sachgerecht aufzubewahren und zu versichern sowie LOMABRI über jegliche Gefährdung (z. B. Beschlagnahme, Beschädigung) unverzüglich zu informieren.

 

Artikel 5 — Lieferung — operative Bedingungen

 

5.1. Liefermodalitäten: Lieferung an den vereinbarten Ort oder Abholung am LOMABRI-Standort gemäß Angebot. Kostenlose Lieferung nach Frankreich/Deutschland/Spanien/Portugal bei normal zugänglichem Lieferort.

 

5.2. Lieferfristen: Richtwerte, keine festen Fristen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung. Lieferverzögerungen berechtigen nicht automatisch zu Rücktritt oder Schadensersatz.

 

5.3. Pflichten des Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass der Lieferort zugänglich ist (Zufahrt, Tragfähigkeit, keine Hindernisse) und vorbereitet ist (Personal, Entlademittel, ggf. Genehmigungen). Kranarbeiten, Spezialentladung oder besondere Aufstellungsarbeiten werden berechnet, wenn sie nicht Bestandteil des Standardtransports sind.

 

5.4. Warenannahme: Der Kunde muss den Zustand der Ware bei Empfang prüfen und eventuelle erkennbare Schäden auf dem Lieferschein vermerken. Diese Reserven müssen innerhalb von 48 Stunden schriftlich (E-Mail + Einschreiben) sowohl dem Transporteur als auch LOMABRI mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht, gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.

 

5.5. Verweigert der Kunde die Lieferung ohne Grund oder verzögert er die Annahme, kann LOMABRI Lager-, Handling- und Versicherungskosten berechnen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Benachrichtigung, kann die Ware fakturiert oder die Bestellung storniert werden.

 

Artikel 6 — Verpackung, Paletten und ISPM15-Konformität
 

6.1. Die Anhänger und Container werden je nach Produkt mit geeigneter Verpackung oder auf Palette geliefert. Rückgabepaletten werden bewertet und zurückgenommen, sofern vertraglich vereinbart.

 

6.2. Exportpaletten und Holz unterliegen einer Behandlung gemäß ISPM15-Norm, sofern für den Export erforderlich. Der Kunde muss angeben, ob eine spezifische Behandlung erforderlich ist; die Kosten werden zusätzlich berechnet.

 

Artikel 7 — Garantie & Ausschlüsse
 

7.1. Garantie: LOMABRI garantiert seine Produkte für 12 Monate gegen Herstellungsfehler ab dem Lieferdatum (sofern im Angebot nicht anders angegeben).

 

7.2. Verfahren: Jeder Antrag auf Garantie muss an LOMABRI (Kontakt@lomabri.com) gemeldet werden, mit Fotos, Seriennummer, Rechnungskopie und genauer Beschreibung des Mangels. Für offensichtliche Mängel gilt eine Frist von 5 Werktagen; für versteckte Mängel gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

7.3. Interventionsmodalitäten: Nach Annahme des Vorgangs schlägt LOMABRI Reparatur, Ersatz oder Gutschrift vor. Verschleißteile (Reifen, Bremsbeläge, Räder, Lager, Holzböden, Dichtungen, Glühbirnen usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen, außer bei nachgewiesenem Herstellungsfehler. Transportkosten für Rücksendungen gehen zu Lasten des Kunden, außer anders schriftlich vereinbart. LOMABRI kann vor jeder Rücksendung eine autorisierte Rücksendenummer (RMA) verlangen.

 

7.4. Ausschlüsse: Die Garantie deckt keine Schäden ab, die durch (i) mangelnde Wartung, (ii) Überladung, (iii) nicht genehmigte Änderungen, (iv) Unfälle, (v) Korrosion aufgrund längerer ungeschützter Lagerung, (vi) unsachgemäße Installation, Nutzung oder Montage verursacht werden.

 

Artikel 8 — Wartung der Anhänger (Pflichten des Kunden)
 

8.1. Allgemeines: Die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands der Anhänger liegt in der Verantwortung des Kunden und ist Voraussetzung für den Erhalt der Garantie. LOMABRI empfiehlt die Wartung durch einen qualifizierten Fachbetrieb.

 

8.2. Häufigkeit & Mindestmaßnahmen (empfohlen):
— Vor der ersten Inbetriebnahme: Prüfung aller Bauteile, Festigkeitskontrollen, Kontrolle der Kupplung und der Beleuchtung.
— Nach 50 km / 1. Woche Nutzung: Kontrolle der Befestigungen, Reifendruck, Zustand der Verbindungen.
— Periodische Kontrolle: alle 6 Monate oder 5.000 km (je nach Nutzung): Schmierung der Naben, Kontrolle der Lager und Federung, Prüfung von Bremsen und elektrischer Verkabelung, Untersuchung von Schweißnähten und struktureller Integrität, Prüfung von Boden und Zurrpunkten.
— Jährlich: vollständige Wartung (Räder, Bremsen, Kupplung, Korrosionszustand, ggf. Rostschutzbehandlung).

 

8.3. Spezifische Maßnahmen: Reinigung nach Einsatz in salzhaltiger Umgebung (Süßwasser-Spülung), Korrosionsschutzbehandlung in aggressiven Zonen, vorbeugender Austausch von Verschleißteilen.

 

8.4. Wartungsnachweis: Es wird empfohlen, ein Wartungsprotokoll oder Rechnungen über notwendige Arbeiten aufzubewahren. Im Garantiefall kann LOMABRI diese Nachweise zur Prüfung anfordern.

 

8.5. Folgen bei Nichteinhaltung: Fehlende regelmäßige Wartung kann eine Garantieübernahme ausschließen und macht den Kunden für Folgeschäden verantwortlich.

 

Artikel 9 — Vermietung von Containern (falls zutreffend)
 

9.1. Pflichten des Mieters: Während der Mietzeit ist der Mieter für das Material verantwortlich. Er verpflichtet sich, das Material gemäß seiner Bestimmung zu verwenden, keine Veränderungen ohne schriftliche Zustimmung vorzunehmen und den Container in einem Zustand zurückzugeben, der dem normalen Verschleiß entspricht.

 

9.2. Zustandsprotokoll: Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Zustand des Containers festgestellt. Kosten für Wiederherstellung werden dem Mieter belastet, wenn Schäden auf sein Verhalten zurückzuführen sind.

 

9.3. Versicherung: Der Mieter ist verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen, die die Haftpflicht und Schäden am gemieteten Material abdeckt.

 

Artikel 10 — Haftung — Begrenzung
 

10.1. Die vertragliche Haftung von LOMABRI ist in jedem Fall auf den Nettowert der betroffenen Produkte oder Dienstleistungen begrenzt.

 

10.2. LOMABRI haftet nicht für indirekte Schäden (Gewinnverlust, Ertragsausfall, Stillstand, immaterielle Schäden), außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten.

 

10.3. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Versicherungen (Transport, Haftpflicht) abzuschließen, die die Risiken der Produkte nach Lieferung abdecken.

 

Artikel 11 — Höhere Gewalt
 

11.1. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, äußere und unabwendbare Ereignisse (Krieg, Invasion, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Generalstreiks, Blockaden des Transports, erheblicher Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Entscheidungen).

 

11.2. Im Falle höherer Gewalt informiert LOMABRI den Kunden unverzüglich; die Verpflichtungen werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Dauert die Beeinträchtigung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigung kündigen.

 

Artikel 12 — Reklamationen, Rücksendungen und RMA-Verfahren
 

12.1. Jede Reklamation muss schriftlich an LOMABRI (Kontakt@lomabri.com) mit Angabe von Bestellnummer, Fotos, Beschreibung und ggf. Seriennummer erfolgen.

 

12.2. Für Rücksendungen darf kein Produkt ohne schriftliche Zustimmung (RMA) zurückgesendet werden: LOMABRI stellt die Rücksendeautorisierung, die Rücksendeadresse und die Verpackungsvorschriften bereit. Nicht konforme Rücksendungen können abgelehnt werden.

 

12.3. LOMABRI bestätigt den Erhalt der Reklamation innerhalb von 5 Werktagen und teilt seine Entscheidung (Reparatur, Austausch, Gutschrift, Ablehnung) innerhalb von 15 Werktagen nach Begutachtung mit. Die Fristen können je nach Teileverfügbarkeit variieren.

Artikel 13 — Rücknahme / Geltendmachung der Produkte bei Zahlungsverzug
 

13.1. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann LOMABRI gemäß dem Eigentumsvorbehalt die noch in seinem Eigentum stehenden Waren zurückverlangen und zurücknehmen.

 

13.2. Die Kosten für Rücknahme, Wiederinstandsetzung und Lagerung gehen zu Lasten des Kunden. LOMABRI informiert den Kunden über das Datum der Rücknahme; der Kunde muss den genauen Standort der Waren mitteilen. Wenn eine einvernehmliche Rückgabe nicht möglich ist, behält sich LOMABRI das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten.

Artikel 14 — Personenbezogene Daten
 

14.1. LOMABRI erhebt und verarbeitet die für die Vertragsausführung erforderlichen Daten: Identifikation, Abrechnung, Lieferung, Kundendienst. Die Verarbeitung beruht auf der Vertragserfüllung und den gesetzlichen Verpflichtungen.

 

14.2. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit. Anfragen an: kontakt@lomabri.com. Die Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt (Buchhaltung: 10 Jahre).

 

Artikel 15 — Geistiges Eigentum
 

15.1. Kataloge, technische Datenblätter, Zeichnungen, Fotos, Marken und Dokumente, die von LOMABRI bereitgestellt werden, bleiben deren Eigentum. Jede Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken ist ohne schriftliche Genehmigung verboten.

 

Artikel 16 — Streitbeilegung — Anwendbares Recht
 

16.1. Die vorliegenden AGB unterliegen dem französischen Recht.

 

16.2. Im Falle eines Streits bemühen sich die Parteien zunächst um eine gütliche Einigung vor jeglicher gerichtlichen Maßnahme. Bei ausbleibender Einigung liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei den Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Handelsgerichts Roanne, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

Artikel 17 — Annahme und Unterschrift
 

Die Unterzeichnung des Kostenvoranschlags, die Bestellbestätigung online oder die Zahlung einer Anzahlung gilt als vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB, datiert und vom Kunden unterzeichnet.

ANHÄNGE (Modelle / praktische Hilfsmittel)

 

Anhang A — Formular „Vorbereitung des Lieferortes“ (vor Lieferung auszuhändigen)
— Abstellfläche, Zugang für LKW, Vorhandensein/Nichtvorhandensein von Brücken/Masten, Verfügbarkeit eines Gabelstaplers oder Krans, Kontaktdaten des Empfangsverantwortlichen, Telefonnummer, Baustellengenehmigungen, zugelassene Lieferzeiten, geeignete Auflagepunkte, tragfähiger Untergrund > angeben.

 

Anhang B — Wartungs-Checkliste (Anhänger) (Auszug)
— Vor jeder Nutzung: Beleuchtung, Kupplung, Verschraubungen, Reifen.
— Wöchentlich: Reifendruck, Radmuttern.
— Alle 6 Monate: Naben schmieren, Kontrolle der Lager, Bremsen, Schweißnähte, Korrosionsschutz.
Rechnungen und Wartungsnachweise aufbewahren.

 

Anhang C — RMA-Verfahren (Materialrückgabe) (Auszug)
Anfrage an kontakt@lomabri.com mit Fotos & Bestellnummer.
Erhalt der RMA-Genehmigung (Referenz + Rücksendehinweise).
Verpackung & Versand gemäß Anweisungen.
Prüfung durch LOMABRI, Entscheidung innerhalb von 15 Werktagen.

 

EXEMPLAR (Unterschrift)
Erstellt in ____________________, am ____________
Für LOMABRI,
Name: ___________________________ — Funktion: ___________________
Unterschrift & Stempel: ___________________________

Für den Kunden,

Name und Funktion des Unterzeichners: ________________________
Unterschrift: ___________________________

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